Unsere Angebote zielen darauf ab, Räume der Begegnung zu schaffen, in denen beruflich wie ehrenamtlich in der Kirche Tätige, Studierende, Mitarbeitende und Gäste lernen, leben, Neues erproben, gemeinsam feiern und diskutieren können, und auf diese Weise ihre fachlichen, spirituellen und persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln. Das bringt eine Nähe mit sich, die eine wichtige Ressource ist, aber zugleich auch ein Einfallstor für sexualisierte Grenzüberschreitungen sein kann. Wir verstehen es als Teil unseres Bildungsauftrags, Menschen zu ermutigen und zu befähigen, ihre Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und möglichst klar und selbstbewusst nach außen zu vertreten. Das schließt den erwachsenen und verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Grenzen, aber auch den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen sexuellen Wünschen ein. Dazu braucht es eine Atmosphäre des Vertrauens und der Offenheit. Damit sexualisierte Gewalt keine Chance in unserer Arbeit bekommt, ist eine Kultur des Hinschauens und der Grenzachtung wichtig. Eine klare Haltung und transparente Regelungen zum Vorgehen bei Grenzverletzungen sind entscheidend zur Prävention sexualisierter Gewalt. Wir sehen es als unsere Verantwortung, uns immer wieder neu mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu klären: Wo sind Grenzen? Wann sind sie überschritten? Wie kommunizieren wir das angemessen? Wie schützen wir andere? Es kann keine Duldung von scheinbar ‚kleinen‘ Grenzverletzungen geben. Sie können Teil einer bewusst eingesetzten Strategie von möglichen Täter*innen sein, um auszutesten, wie weit sie gehen können, ohne konfrontiert zu werden. Das belegt nicht zuletzt auch die ForuM-Studie. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir durch eine klare Haltung und transparente Regelungen zur Handlungssicherheit beitragen. Aus dieser Haltung heraus, machen wir uns die Grundsätze der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt zu eigen:
„Als Christinnen und Christen lassen wir uns davon leiten, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen sind. Diese christliche Einsicht, auf die wir uns auch in Artikel 2 unserer Kirchenverfassung berufen, verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Diese Verpflichtung
− prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen und gegenüber volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen,
− mahnt uns, die Bedürfnisse derer, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirche betroffen sind, in unser Handeln einzubeziehen und Betroffene insbesondere an der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu beteiligen, […]
− Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben arbeiten wir mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen, mit anderen Kirchen sowie mit kommunalen und staatlichen Stellen […] und mit den Strafverfolgungsbehörden, zusammen.“4
Auch wenn Kinder und Jugendliche im TSHG eher selten zur Zielgruppe gehören, teilen wir diese Verantwortung und beziehen sie auf alle Menschen, die sich in Abhängigkeiten durch ein Dienst- und Arbeitsverhältnis, Ausbildungs- und Weiterbildungsverhältnis oder in einer Seelsorge- oder Beratungssituation befinden.
4) Grundsätze für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Ev. luth. Landeskirche Hannovers. https://www.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/landeskirche/lan dessynoden/synoden-archiv/synode-26/vierte-tagung-26-landessynode/aktenstuecke/Nr.-47.pdf 5a2d8a8b8a1c12d816aea4b537709251.pdf [heruntergeladen am 17.04.2025]